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vom 20.02. bis 24.02.2012

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z.Zt. keine freien Objekte

 

GPH-Mitgliedschaft

Wir freuen uns immer über neue Genossenschafterinnen und Genossenschafter. Einerseits bedeutet eine grosse und wachsende Anzahl von Mitgliedern Anerkennung und Unterstützung, anderseits ist die Genossenschaft darauf angewiesen, von einem möglichst grossen Teil der Pfarrei- und Quartierbevölkerung getragen zu werden. Mit einem einmaligen Betrag (mindestens SFR. 25.--) kann ein Anteilschein der GPH erworben werden. Die Aufnahme von Genossenschafterinnen und Genossenschaftern erfolgt durch den Vorstand.

 

Mitglieder werden können:

 

  • natürliche Personen, die das 16. Altersjahr vollendet haben,
  • juristische Personen gemäss ZGB, Genossenschafter, kirchliche Institutionen und Gruppierungen, die am Pfarreileben teilnehmen oder an pfarreilichen Aufgaben mitwirken.

 

Mit der Mitgliedschaft sind keinerlei Verpflichtungen verbunden,

aktives Mitmachen in der GPH und um die GPH herum wird aber begrüsst.

 

 

Ich bin an einer Mitgliedschaft interessiert,

bitte senden Sie mir das entsprechende Antragsformular:

 

 

Kontaktformular